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BLOG: AUTOMATISIERTE WERTERMITTLUNG VERSUS IMMOBILIENGUTACHTER RATINGEN VOR ORT

Immer öfter wird die automatisierte Wertermittlung medial, insbesondere im TV, beworben. Und das alles sogar kostenlos für den Kunden. Aber worum handelt es sich hier genau? Mithilfe der Automation werden die Eckdaten des Bewertungsobjektes abgefragt und in Relation zu gewissen Bezugsgrößen gesetzt (z.B. Bodenrichtwerte, Kaufpreise oder Mieten, Zinssätze etc.). Daraus ergibt sich durch einen Algorithmus ein Immobilienwert, der jedoch auf durchschnittlichen Werten beruht und deshalb lediglich eine grobe Schätzung wiedergeben kann. In der Regel findet keine Objektbesichtigung statt, die zu Kosten führen würde und durch den Immobiliengutachter Ratingen vorgenommen wird. Unberücksichtigt bleiben außerdem die allgemeinen und objektspezifischen Merkmale, die Mikrolage, der bauliche Zustand, Rechte und Belastungen und sonstige zu berücksichtigende Daten, die für eine Wertermittlung relevant sind. Nicht selten steht hinter einer automatisierten Wertschätzung die Intention des Anbieters, einen Maklerauftrag zu akquirieren. Der Immobiliengutachter Ratingen (oder im Kreis Mettmann) ist neutral und unabhängig tätig und unterliegt keinem Interessenkonflikt. Er ist außerdem vor Ort tätig und kennt den Immobilienmarkt sehr genau. Insbesondere wer ein Gutachten benötigt (z.B. für die Vermögensauseinandersetzung bei Heirat, Scheidung oder (vorweg genommenes) Erbe, Schenkung, im Rahmen einer Unternehmensbewertung oder sonstigen Anlässen, kommt mit der automatisierten Wertschätzung nicht weit. Hierfür fehlen die Grundlage und die Berücksichtigung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten. Nicht zu vergessen, ist nämlich die Einsichtnahme in die erforderlichen wertrelevanten Unterlagen, die der Immobiliengutachter Ratingen einholt, falls der Eigentümer hierüber nicht verfügt. Dabei handelt es sich grundsätzlich z.B. um das Baulastenverzeichnis, das Altlastenkataster, das Grundbuch, die Auskunft über Erschließungs- und Kanalanschlussbeiträge, den ggfs. vorhandenen Denkmalschutz, ggfs. den Erbbaurechtsvertrag mit dem damit verbundenen gesetzlichen und angemessenen Erbbauzins (d.h. der Erbbauzins ist auch für die Vergangenheit zu ermitteln, was viele Jahre zurückreichen kann), wenn es sich um ein Erbbaurecht handelt, die Baugenehmigung, die Wohnflächenberechnung, die Grundrisse etc. Es findet außerdem ein Abgleich durch den Immobiliengutachter Ratingen statt, ob die Grundrisse mit der Wohnflächenberechnung übereinstimmen. Falls eine Wohnflächenberechnung nicht vorliegt, wird die Wohnfläche anhand der Grundrisse durch den Immobiliengutachter Ratingen ermittelt. Bei Eigentumswohnungen kommen noch die Teilungserklärung mit den ggfs. vorhandenen Nachträgen, die Gemeinschaftsordnung, die Hausgeldabrechnung und der Wirtschaftsplan sowie die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen bzw. die Beschlusssammlung hinzu, die der Immobiliengutachter Ratingen prüft und analysiert. Da der Eigentümer einer Wohnung mit seinem Miteigentumsanteil auch am Gemeinschaftseigentum beteiligt ist, sind die Objektbesonderheiten des Gemeinschaftseigentums und die Beschlüsse, die unter Umständen auch auf die Zukunft ausgerichtet sind, vom Immobiliengutachter Ratingen zu bewerten.

Allein die Anzahl der zur Einsicht bestimmten und wertrelevanten Unterlagen zeigt, dass die hierin enthaltenen Vereinbarungen, Daten, Auskünfte nicht automatisiert erfasst werden können, weil diese durch den Immobiliengutachter Ratingen gelesen, analysiert und bewertet werden müssen.

Falls Sie wissen möchten, ob sich eine Investition in Ihre Immobilie bezogen auf den Marktwert (Verkehrswert) lohnt, kann der Immobiliengutachter Ratingen auch alternative Berechnungen durchführen. Dadurch erhalten Sie eine Entscheidungsgrundlage, die fundiert und marktgerecht ist.

Fazit: Wer eine sehr grobe Werteinschätzung benötigt, kann sich einer solchen automatisierten Schätzung bedienen. Der Immobiliengutachter Ratingen kann Sie jedoch mit einem Wertbericht (kurze und kostengünstigere Fassung eines Gutachtens), der die oben angeführten erforderlichen objektspezifischen Daten berücksichtigt (und vorab ggfs. einholt) ebenfalls unterstützen. Der Immobiliengutachter Ratingen kann durch die Prüfung, Analyse und Bewertung einen genaueren Marktwert ermitteln als eine automatisierte Wertschätzung. Darüber hinaus erfolgt die Bewertung durch den Immobiliengutachter Ratingen unabhängig, weisungsungebunden, neutral und ohne Interessenkonflikt. Er ist außerdem vor Ort tätig, kennt den Immobilien- und Grundstücksmarkt sehr genau und kann, falls gewünscht, auch Alternativberechnungen zur Entscheidungsfindung bei Investitionen durchführen. Fragen Sie deshalb immer auch den Immobiliengutachter Ratingen – er wird die für Sie passende Lösung mit Ihnen finden.

Sprechen Sie mich gerne an, wenn Sie einen Immobiliensachverständigen suchen und wir finden das für Sie passende Angebot.

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