Grundsteuerreform

Grundsteuerreform

GRUNDSTEUERREFORM

Am 1. Januar 2025 tritt die neue Grundsteuer in Kraft. Eigentümer von unbebauten und bebauten Grundstücken, Eigentums-wohnungen, Erbbaugrundstücken und Erbbauberechtigte sind verpflichtet, zwischen 1. Juli 2022 und 31. Oktober 2022 eine Feststellungerklärung zum Stichtag 1. Januar 2022 abzugeben. Die Art der Daten ist von Bundesland zu Bundesland verschieden.

Falls Sie als Eigentümer oder Erbbauberechtigter bzw. Ihr Steuerberater Unterstützung bei der Ermittlung der erforderlichen Daten benötigen, stehe ich hierfür mit einem Pauschalhonorar gerne zur Verfügung.

Sprechen Sie mich gerne an, wenn Sie einen Immobiliensachverständigen suchen und wir finden das für Sie passende Angebot für die fachgerechte und zeitnahe Ermittlung des Verkehrswertes Ihrer Immobilie.

Betriebswirtin Sachverständige für die Bewertung

von bebauten und unbebauten Grundstücken (TÜV)

 

Esther aus dem Kahmen

Am Königshof 1

40882 Mettmann

 

Tel.: +49 (0)21 04 – 79 72 155

 

E-Mail: info@immo-sachverstaendige.com

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